Anzeigen und angezeigt werden …
Gepostet am | 13. Januar 2011 | Keine Kommentare
Rechtsstreitigkeiten gehören in der Regel nicht zu meinen Hobbys, aber manchmal geht es leider nicht anders und so habe ich in den letzten Wochen die Erfahrung aus beiden Perspektiven machen dürfen: in einem Fall habe ich Anzeige erstattet, im anderen bin ich angezeigt worden.
Angezeigt worden bin ich wegen „Verleumdung im Internet” aufgrund eines Eintrags in diesem Blog. Von Florian Paetzel, der moniert, nicht er sei mein Auftraggeber gewesen, sondern seine inzwischen nach eigener Aussage insolvente Firma Wigoo UG. Und so bekam ich eine Vorladung zur Polizei, war da, sehr netter Polizist, habe meinen Standpunkt dargelegt und bekam zwei Monate später Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Interessanterweise ist nun von fehlerhafter Arbeit nicht mehr die Rede … aber nun ja. Mein Anwalt arbeitet nach wie vor an der Eintreibung der offenen Rechnung, ich warte nur noch auf den Gerichtstermin.
Vom anderen Fall hatte ich schon berichtet; ich hatte Frau P. aus Köln wegen Betruges angezeigt, weil sie mich auf Rechnung beauftragt hat, obwohl sie gerichtlich bekannt insolvent war – und die Rechnung nicht begleichen wollte. Zum ersten Gerichtstermin im Oktober ist sie nicht erschienen, so dass ich am 11.1.2011 ein zweites Mal nach Köln fahren musste. Da ich als Zeugin geladen war, bekam ich für beide Termine immerhin meine Auslagen in Form von 25 Cent pro gefahrenen Kilometer mit dem Auto plus 17 Euro pro Stunde Verdienstausfall erstattet. Zum zweiten Termin erschien sie wider Erwarten, sogar mit Anwalt: Offensichtlich hat ihr jemand erklärt, dass es nie eine Lösung ist, unangenehme Post zu ignorieren und den Kopf in den Sand zu stecken. Und so wurde ich in den Sitzungsaal gerufen, der Richter fragte, ob ich damit einverstanden sei, wenn sie binnen zwei Monaten meine Rechnung samt Auslagen begleichen würde und dann wäre die Sache erledigt – für sie die einzige Möglichkeit, einer Vorstrafe zu entgehen. Natürlich war ich einverstanden. Ich will ja niemandem etwas Böses, sondern nur mein wohlverdientes Geld!
Und so ist die Bilanz, seit ich dieses Blog habe, wie folgt: 3 säumige Kunden haben meinen Beitrag über sich gelesen und ihre Rechnungen samt Auslagen beglichen, diese drei Kunden werden deshalb nicht mehr mit Namen genannt, eine Kundin hat vor Gericht immerhin zugesagt, zu zahlen, mal sehen, ob sie es auch tut, und somit ist von fünf säumigen Kunden nur noch einer übrig. Das nenne ich Erfolg! Und den letzten krieg ich auch noch dran
Interessanterweise übrigens kamen alle erwähnten fünf Kunden über my-hammer. Bin ich froh, wenn ich aus diesem Laden im April endlich raus bin!
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Author: Miriam Neidhardt
Miriam Neidhardt arbeitet seit 1998 freiberuflich als Diplom-Übersetzerin für Englisch und Russisch und ist Autorin von „Überleben als Übersetzer – Das Handbuch für freiberufliche Übersetzerinnen” , erhältlich nur bei Amazon.
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