Über Kunden, die nicht zahlen wollen …
Gepostet am | 23. März 2010 | 2 Kommentare
… kann vermutlich jeder Übersetzer und Freiberufler im Allgemeinen ein Lied singen, so habe ich dieses Jahr bereits zwei gerichtliche Mahnbescheide beantragen müssen und ein weiterer an Florian Paetzel mit seinem HIT! Das Starmagazin wird wohl noch dazu kommen, zwei Titel habe ich bereits, die jedoch beide nicht eingetrieben werden konnten, und dieses Jahr habe ich auch erstmals eine Strafanzeige wegen Verdacht auf Betrug gestellt.
In diesem Artikel hatte ich ursprünglich meine Schuldner beim Namen genannt; da daraufhin fast alle tatsächlich ihre Rechnungen beglichen haben, habe ich die betreffenden Namen unkenntlich gemacht.
Mein erster „Fall” als ich anfing, Außenstände wirklich einzutreiben und nicht einfach als Verlust zu verbuchen war S. H. von xxx.de, für den ich Ostern 2009 die deutschen Seiten Korrektur gelesen und online eingegeben habe. Kaum war der Auftrag erledigt und die Rechnung verschickt wurde mir der Zugang zur Seite gesperrt und ich habe nie wieder etwas von Herrn H. gehört; auch der Gerichtsvollzieherin hat er die Tür nicht geöffnet, was vermutlich kein Wunder war, nachdem er im Mai 2009 die eidesstattliche Versicherung geleistet hatte.
Einen weiteren Kunden, S. G., hätte ich im Vorfeld googeln sollen; dann hätte ich auch von all den Anzeigen wegen Betruges erfahren, die wegen seiner Zahlungsmoral und zweifelhaften Geschäften gegen ihn laufen. Glücklicherweise hat er das getan, so meinen Eintrag bei Twitter über ihn gefunden und die Rechnung beglichen, wenn ich im Gegenzug den Tweet lösche. Witzigerweise hat er mich ein Jahr später wieder beauftragen wollen, jedoch die verlangte Vorkasse abgelehnt.
Ein besonders hartnäckiger Fall war das Unternehmen G., vertreten durch M. N. Am 16.11.2009 erhielt ich über my-hammer den ersten Auftrag über 75 Euro brutto von G., am 28.11.2009 den zweiten über 452,20 Euro. Am 27.11.2009 bewertete mich Herr N. bei my-hammer positiv mit dem Eintrag: „Sehr gute und schnelle Arbeit”. Dann passierte erst einmal nichts. Am 14.12.2009 schickte ich per Email eine erste freundliche Zahlungserinnerung, die unbeantwortet blieb. Am 5.1.2010 folgte eine Mail mit einer durchaus dringlichen Aufforderung zur Begleichung der Außenstände, auf die M. N. tatsächlich am nächsten Tag reagierte: „Wir sind am Montag wieder im Büro und veranlassen dann sofort die Überweisung. Entschuldigen Sie die Verspätung. MfG aus der Schweiz”. Am 14.1.2010 war immer noch kein Geld da und ich griff zum nächsten Mittel und bewertete G. bei my-hammer negativ mit den Worten: „Nach 2 Monaten immer noch keine Bezahlung. Das schreit nach dem gerichtlichen Mahnverfahren!” Am 19.1.2010 verlor ich dann doch langsam die Geduld und kündigte die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids an, was ich, nachdem die Ankündigung allein leider nichts bewirkt hatte, am 27.1.2010 auch tat. Am 5.2.2010 wurde dann die erste Rechnung über 75 Euro beglichen und ich hatte durchaus Hoffnung, dass die Sache doch noch zu einem guten Ende kommen würde. Am 10.2.2010 wurde dem gerichtlichen Mahnbescheid ohne Begründung widersprochen. Am 19.2.2010 erhielt ich eine Mail mit den Worten: „Beide Rechnungen wurden zwischenzeitlich an Sie überwiesen.” Darüber hinaus bat mich Herr N., die Rechnungsadresse von G. GbR (so war das Unternehmen bei my-hammer eingetragen, im Impressum der Homepage fand sich kein Hinweis zur Rechtsform) in G.Ltd. & Co. KG zu ändern. Bekanntlich haftet bei einer GbR jeder Gesellschafter auch mit seinem Privatvermögen, während bei einer Ltd. üblicherweise nichts zu holen ist — ich habe das Ändern der Rechnungsadresse von der Zahlung abhängig gemacht, die jedoch nach wie vor ausblieb. Am 19.2.2010 beauftragte ich deshalb einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Ansprüche, die sich inzwischen immerhin auf rund 535 Euro beliefen. Am 10.3.2010 stellte G. dann bei my-hammer den Antrag auf Neutralisierung meiner negativen Bewertung mit der Begründung: „Gerichtliche Auseinandersetzung. Gelieferte Übersetzung nicht einwandfrei”. Das fällt ihm nach über 3 Monaten auf, nachdem er behauptet hatte, die Rechnung sei beglichen?
Nachdem ich Herrn N. diesen Bericht im Vorfeld zukommen lies, wurden immerhin 300 Euro als „Abschlagszahlung vorbehaltlich Forderungen” überwiesen.
Nachtrag 26.4.2010: Nachdem mich Herr N. letzte Woche noch wegen Nötigung, Verleumdung und irgendwas mit der Mehrwertsteuer verklagen wollte, wurden heute plötzlich alle Außenstände samt Zinsen und Anwaltskosten beglichen, „um den Vorgang abzuschließen”.
Weiter an der Ehrlichkeit der Menschheit zweifeln lies mich dann noch Florian Paetzel mit seinem HIT! Das Starmagazin, für den ich einige Artikel auf Rechtschreibfehler kontrolliert habe und auch er stellt sich seit Rechnungslegung tot und ich muss meinen wohlverdienten 50 Euro brutto (!) hinterher rennen.
Nachtrag 29.4.2010: Herr Paetzel hat dem gerichtlichen Mahnbescheid inzwischen widersprochen und auch er beruft sich darauf, meine Arbeit sei fehlerhaft gewesen, für Nachbesserungen keine Zeit (Dienstag, den 9.2.10 war der Text fällig, Montag, den 8.2.10 um 11.01 Uhr habe ich ihn abgegeben) und auch er reklamierte das erst 2 1/2 Monate später. Ich habe die Angelegenheit nun meinem Anwalt übergeben.
Wie kann man sich nun im Vorfeld vor schwarzen Schafen schützen?
- Den Auftraggeber googeln. Vielleicht hat schon mal jemand etwas über ihn in einem Forum oder Blog geschrieben, um andere zu warnen.
- Einen Blick in die Yahoo-Gruppe http://de.dir.groups.yahoo.com/group/zahlungspraxis werfen. Hier können Übersetzer suchen, ob schon einmal ein Kunde vor diesem Auftraggeber gewarnt hat oder die Frage nach den Zahlungsgewohnheiten des Kunden posten.
- Keinen zweiten Auftrag annehmen, bevor der erste nicht bezahlt ist.
- Andere Kollegen warnen, damit wenigstens ihnen diese Erfahrung erspart bleibt!
<- Über den schwierigen Umgang mit Kunden
Author: Miriam Neidhardt
Miriam Neidhardt arbeitet seit 1998 freiberuflich als Diplom-Übersetzerin für Englisch und Russisch und ist Autorin von „Überleben als Übersetzer – Das Handbuch für freiberufliche Übersetzerinnen” , erhältlich nur bei Amazon.
Tags: Florian Paetzel > Forderungsmanagement > HIT! Das Starmagazin > Zahlungsmoral > Zahlungspraxis
Kommentar
2 Kommentare to “Über Kunden, die nicht zahlen wollen …”
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13. September 2010 @ 13:25
Hallo Frau Neidhardt,
danke für diesen Erfahrungsbericht. Habe aktuell auch einen Fall über den Gerichtsvollzieher laufen und hoffe noch auf ein für mich positives Ergebnis.. :-/ Der Verdacht auf Betrug steht hier auch im Raum, ich nehme auch stark an das die zahlungsunwillige Internetagentur bereits vor Vertragsabschluss eine Eidestattliche Versicherung abgegeben hatte.
Ich werde hier öfter mal rein schauen in der Hoffnung, dass Sie hier weiter posten wie es mit den Gerichtsverfahren weiter läuft.
Viele Grüße
Sabrina Sailer
22. September 2010 @ 08:32
Hallo Frau Neidhardt,
ich habe ähnliche, wenngleich nicht ganz so hartnäckige Nichtzahler auch von Zeit zu Zeit. Ich versuche mich nicht lange mit dem Mahnen aufzuhalten und mache lediglich zwei Mahnungen, wenn nach ca. 30–35 Tagen keine Rückmeldung über etwaige Zahlungsschwierigkeiten erfolgt, dann erstelle ich kurzerhand einen Mahnbescheid mit vorheriger Ankündigung über das Online Mahngericht. Bis jetzt hat dies fast immer vor dem eigentlichen Mahnverfahren zum Ziel geführt.
Bei solchen Kunden wie den oben aufgeführten ist es natürlich schwierig, deshalb ist wohl ein vorheriges Googeln von Neukunden immer empfehlenswert. Außerdem versuche ich, wenn möglich, persönlich mit dem Kunden telefonisch zu sprechen. Manchmal hat dieser auch Zahlungsaußenstände — bei diesen Kunden räume ich nach persönlicher Rücksprache eine etwas längere Zahlungsfrist ein, aber danach kommt auch nur der Mahnbescheid in Frage… anders kommt man sonst nicht an sein Geld.
Viele Grüße
Heiko