Über Kunden, die nicht zahlen wollen …

Gepostet am | 23. März 2010 | 2 Kommentare

… kann ver­mut­lich jeder Über­set­zer und Frei­be­ruf­ler im All­ge­mei­nen ein Lied sin­gen, so habe ich die­ses Jahr bereits zwei gericht­li­che Mahn­be­scheide bean­tra­gen müs­sen und ein wei­te­rer an Flo­rian Paet­zel mit sei­nem HIT! Das Star­ma­ga­zin wird wohl noch dazu kom­men, zwei Titel habe ich bereits, die jedoch beide nicht ein­ge­trie­ben wer­den konn­ten, und die­ses Jahr habe ich auch erst­mals eine Straf­an­zeige wegen Ver­dacht auf Betrug gestellt.

In die­sem Arti­kel hatte ich ursprüng­lich meine Schuld­ner beim Namen genannt; da dar­auf­hin fast alle tat­säch­lich ihre Rech­nun­gen begli­chen haben, habe ich die betref­fen­den Namen unkennt­lich gemacht.

Mein ers­ter „Fall” als ich anfing, Außen­stände wirk­lich ein­zu­trei­ben und nicht ein­fach als Ver­lust zu ver­bu­chen war S. H. von xxx.de, für den ich Ostern 2009 die deut­schen Sei­ten Kor­rek­tur gele­sen und online ein­ge­ge­ben habe. Kaum war der Auf­trag erle­digt und die Rech­nung ver­schickt wurde mir der Zugang zur Seite gesperrt und ich habe nie wie­der etwas von Herrn H. gehört; auch der Gerichts­voll­zie­he­rin hat er die Tür nicht geöff­net, was ver­mut­lich kein Wun­der war, nach­dem er im Mai 2009 die eides­statt­li­che Ver­si­che­rung geleis­tet hatte.

Einen wei­te­ren Kun­den, S. G., hätte ich im Vor­feld goo­geln sol­len; dann hätte ich auch von all den Anzei­gen wegen Betru­ges erfah­ren, die wegen sei­ner Zah­lungs­mo­ral und zwei­fel­haf­ten Geschäf­ten gegen ihn lau­fen. Glück­li­cher­weise hat er das getan, so mei­nen Ein­trag bei Twit­ter über ihn gefun­den und die Rech­nung begli­chen, wenn ich im Gegen­zug den Tweet lösche. Wit­zi­ger­weise hat er mich ein Jahr spä­ter wie­der beauf­tra­gen wol­len, jedoch die ver­langte Vor­kasse abgelehnt.

Ein beson­ders hart­nä­cki­ger Fall war das Unter­neh­men G., ver­tre­ten durch M. N. Am 16.11.2009 erhielt ich über my-hammer den ers­ten Auf­trag über 75 Euro brutto von G., am 28.11.2009 den zwei­ten über 452,20 Euro. Am 27.11.2009 bewer­tete mich Herr N. bei my-hammer posi­tiv mit dem Ein­trag: „Sehr gute und schnelle Arbeit”. Dann pas­sierte erst ein­mal nichts. Am 14.12.2009 schickte ich per Email eine erste freund­li­che Zah­lung­s­er­in­ne­rung, die unbe­ant­wor­tet blieb. Am 5.1.2010 folgte eine Mail mit einer durch­aus dring­li­chen Auf­for­de­rung zur Beglei­chung der Außen­stände, auf die M. N. tat­säch­lich am nächs­ten Tag rea­gierte: „Wir sind am Mon­tag wie­der im Büro und ver­an­las­sen dann sofort die Über­wei­sung. Ent­schul­di­gen Sie die Ver­spä­tung. MfG aus der Schweiz”. Am 14.1.2010 war immer noch kein Geld da und ich griff zum nächs­ten Mit­tel und bewer­tete G. bei my-hammer nega­tiv mit den Wor­ten: „Nach 2 Mona­ten immer noch keine Bezah­lung. Das schreit nach dem gericht­li­chen Mahn­ver­fah­ren!” Am 19.1.2010 ver­lor ich dann doch lang­sam die Geduld und kün­digte die Bean­tra­gung eines gericht­li­chen Mahn­be­scheids an, was ich, nach­dem die Ankün­di­gung allein lei­der nichts bewirkt hatte, am 27.1.2010 auch tat. Am 5.2.2010 wurde dann die erste Rech­nung über 75 Euro begli­chen und ich hatte durch­aus Hoff­nung, dass die Sache doch noch zu einem guten Ende kom­men würde. Am 10.2.2010 wurde dem gericht­li­chen Mahn­be­scheid ohne Begrün­dung wider­spro­chen. Am 19.2.2010 erhielt ich eine Mail mit den Wor­ten: „Beide Rech­nun­gen wur­den zwi­schen­zeit­lich an Sie über­wie­sen.” Dar­über hin­aus bat mich Herr N., die Rech­nungs­adresse von G. GbR (so war das Unter­neh­men bei my-hammer ein­ge­tra­gen, im Impres­sum der Home­page fand sich kein Hin­weis zur Rechts­form) in G.Ltd. & Co. KG zu ändern. Bekannt­lich haf­tet bei einer GbR jeder Gesell­schaf­ter auch mit sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen, wäh­rend bei einer Ltd. übli­cher­weise nichts zu holen ist — ich habe das Ändern der Rech­nungs­adresse von der Zah­lung abhän­gig gemacht, die jedoch nach wie vor aus­blieb. Am 19.2.2010 beauf­tragte ich des­halb einen Rechts­an­walt mit der Durch­set­zung mei­ner Ansprü­che, die sich inzwi­schen immer­hin auf rund 535 Euro belie­fen. Am 10.3.2010 stellte G. dann bei my-hammer den Antrag auf Neu­tra­li­sie­rung mei­ner nega­ti­ven Bewer­tung mit der Begrün­dung: „Gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung. Gelie­ferte Über­set­zung nicht ein­wand­frei”. Das fällt ihm nach über 3 Mona­ten auf, nach­dem er behaup­tet hatte, die Rech­nung sei beglichen?

Nach­dem ich Herrn N. die­sen Bericht im Vor­feld zukom­men lies, wur­den immer­hin 300 Euro als „Abschlags­zah­lung vor­be­halt­lich For­de­run­gen” überwiesen.

Nach­trag 26.4.2010: Nach­dem mich Herr N. letzte Woche noch wegen Nöti­gung, Ver­leum­dung und irgend­was mit der Mehr­wert­steuer ver­kla­gen wollte, wur­den heute plötz­lich alle Außen­stände samt Zin­sen und Anwalts­kos­ten begli­chen, „um den Vor­gang abzuschließen”.

Wei­ter an der Ehr­lich­keit der Mensch­heit zwei­feln lies mich dann noch Flo­rian Paet­zel mit sei­nem HIT! Das Star­ma­ga­zin, für den ich einige Arti­kel auf Recht­schreib­feh­ler kon­trol­liert habe und auch er stellt sich seit Rech­nungs­le­gung tot und ich muss mei­nen wohl­ver­dien­ten 50 Euro brutto (!) hin­ter­her rennen.

Nach­trag 29.4.2010: Herr Paet­zel hat dem gericht­li­chen Mahn­be­scheid inzwi­schen wider­spro­chen und auch er beruft sich dar­auf, meine Arbeit sei feh­ler­haft gewe­sen, für Nach­bes­se­run­gen keine Zeit (Diens­tag, den 9.2.10 war der Text fäl­lig, Mon­tag, den 8.2.10 um 11.01 Uhr habe ich ihn abge­ge­ben) und auch er rekla­mierte das erst 2 1/2 Monate spä­ter. Ich habe die Ange­le­gen­heit nun mei­nem Anwalt übergeben.

Wie kann man sich nun im Vor­feld vor schwar­zen Scha­fen schützen?

  1. Den Auf­trag­ge­ber goo­geln. Viel­leicht hat schon mal jemand etwas über ihn in einem Forum oder Blog geschrie­ben, um andere zu warnen.
  2. Einen Blick in die Yahoo-Gruppe http://de.dir.groups.yahoo.com/group/zahlungspraxis wer­fen. Hier kön­nen Über­set­zer suchen, ob schon ein­mal ein Kunde vor die­sem Auf­trag­ge­ber gewarnt hat oder die Frage nach den Zah­lungs­ge­wohn­hei­ten des Kun­den posten.
  3. Kei­nen zwei­ten Auf­trag anneh­men, bevor der erste nicht bezahlt ist.
  4. Andere Kol­le­gen war­nen, damit wenigs­tens ihnen diese Erfah­rung erspart bleibt!

 

 

 

<- Über den schwie­ri­gen Umgang mit Kunden

 

 

 

Aut­hor: Miriam Neid­hardt

Miriam Neid­hardt arbei­tet seit 1998 frei­be­ruf­lich als Diplom-Übersetzerin für Eng­lisch und Rus­sisch und ist Auto­rin von „Über­le­ben als Über­set­zer – Das Hand­buch für frei­be­ruf­li­che Über­set­ze­rin­nen” , erhält­lich nur bei Amazon.

Kommentar

2 Kommentare to “Über Kunden, die nicht zahlen wollen …”

  1. Sabrina Sailer
    13. September 2010 @ 13:25

    Hallo Frau Neidhardt,

    danke für die­sen Erfah­rungs­be­richt. Habe aktu­ell auch einen Fall über den Gerichts­voll­zie­her lau­fen und hoffe noch auf ein für mich posi­ti­ves Ergeb­nis.. :-/ Der Ver­dacht auf Betrug steht hier auch im Raum, ich nehme auch stark an das die zah­lungs­un­wil­lige Inter­net­agen­tur bereits vor Ver­trags­ab­schluss eine Eide­statt­li­che Ver­si­che­rung abge­ge­ben hatte.

    Ich werde hier öfter mal rein schauen in der Hoff­nung, dass Sie hier wei­ter pos­ten wie es mit den Gerichts­ver­fah­ren wei­ter läuft.

    Viele Grüße
    Sabrina Sailer

  2. Heiko
    22. September 2010 @ 08:32

    Hallo Frau Neidhardt,

    ich habe ähn­li­che, wenn­gleich nicht ganz so hart­nä­ckige Nicht­zah­ler auch von Zeit zu Zeit. Ich ver­su­che mich nicht lange mit dem Mah­nen auf­zu­hal­ten und mache ledig­lich zwei Mah­nun­gen, wenn nach ca. 30–35 Tagen keine Rück­mel­dung über etwaige Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten erfolgt, dann erstelle ich kur­zer­hand einen Mahn­be­scheid mit vor­he­ri­ger Ankün­di­gung über das Online Mahn­ge­richt. Bis jetzt hat dies fast immer vor dem eigent­li­chen Mahn­ver­fah­ren zum Ziel geführt.
    Bei sol­chen Kun­den wie den oben auf­ge­führ­ten ist es natür­lich schwie­rig, des­halb ist wohl ein vor­he­ri­ges Goo­geln von Neu­kun­den immer emp­feh­lens­wert. Außer­dem ver­su­che ich, wenn mög­lich, per­sön­lich mit dem Kun­den tele­fo­nisch zu spre­chen. Manch­mal hat die­ser auch Zah­lungs­au­ßen­stände — bei die­sen Kun­den räume ich nach per­sön­li­cher Rück­spra­che eine etwas län­gere Zah­lungs­frist ein, aber danach kommt auch nur der Mahn­be­scheid in Frage… anders kommt man sonst nicht an sein Geld.

    Viele Grüße

    Heiko

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